Sexualstrafrecht Rechtsanwalt Hannover

Sexualstrafrecht – Rechtsanwalt in Hannover

Vorwürfe im Sexualstrafrecht sind besonders gravierend und können das Leben eines Beschuldigten nachhaltig verändern – auch wenn keine Verurteilung erfolgt. Die Kanzlei KUSCHNIZKI verteidigt Sie diskret und konsequent.

Wichtige Straftatbestände

  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
  • Sexueller Übergriff (§ 177 StGB)
  • Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
  • Exhibitionismus (§ 183 StGB)
  • Verbreitung pornografischer Inhalte

Besondere Empfindlichkeit

Bei Sexualstrafrechtsfällen ist absolute Diskretion oberstes Gebot. Bereits der Vorwurf kann soziale und berufliche Existenzen zerstören. Ohne Aussage zu machen – kontaktieren Sie sofort die Kanzlei KUSCHNIZKI.

Opfervertretung

Wir vertreten auch Opfer von Sexualstraftaten als Nebenklage und setzen Ihre Rechte und Ansprüche konsequent durch.

Vertrauliche Beratung

☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de