Sexualstrafrecht – Rechtsanwalt in Hannover
Vorwürfe im Sexualstrafrecht sind besonders gravierend und können das Leben eines Beschuldigten nachhaltig verändern – auch wenn keine Verurteilung erfolgt. Die Kanzlei KUSCHNIZKI verteidigt Sie diskret und konsequent.
Wichtige Straftatbestände
- Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
- Sexueller Übergriff (§ 177 StGB)
- Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
- Exhibitionismus (§ 183 StGB)
- Verbreitung pornografischer Inhalte
Besondere Empfindlichkeit
Bei Sexualstrafrechtsfällen ist absolute Diskretion oberstes Gebot. Bereits der Vorwurf kann soziale und berufliche Existenzen zerstören. Ohne Aussage zu machen – kontaktieren Sie sofort die Kanzlei KUSCHNIZKI.
Opfervertretung
Wir vertreten auch Opfer von Sexualstraftaten als Nebenklage und setzen Ihre Rechte und Ansprüche konsequent durch.
Vertrauliche Beratung
☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de
