Arbeitsrecht · Hannover

Kündigungsschutzprozess – Rechtsanwalt in Hannover

Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, prüft das Arbeitsgericht im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses die Wirksamkeit der Kündigung. Die Kanzlei KUSCHNIZKI begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

(0511) 69 68 11 90

Ablauf des Verfahrens

  1. 1Klageeinreichung innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung
  2. 2Gütetermin (ca. 2–4 Wochen nach Klage): Einigungsversuch
  3. 3Kammertermin: Falls kein Vergleich – Beweisaufnahme und Urteil
  4. 4Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich
Kündigungsschutzprozess – Begleitung durch die Kanzlei KUSCHNIZKI in Hannover

Abfindungsberechnung

Die Faustformel: ½ Bruttomonatsgehalt × Betriebsjahre = Abfindung

Kosten

Jede Partei trägt in der 1. Instanz ihre eigenen Anwaltskosten. Gerichtskosten entfallen bei einem Vergleich.

24-Stunden-Notrufnummer:

Rund um die Uhr erreichbar – auch am Wochenende

0152 5615 2269
Kanzlei Hannover (0511) 69 68 11 90

Rechtsanwalt Kündigungsschutzprozess Hannover - Kanzlei Kuschnizki

Kündigungsschutzprozess – Rechtsanwalt in Hannover

Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, prüft das Arbeitsgericht im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses die Wirksamkeit der Kündigung. Die Kanzlei KUSCHNIZKI begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Ablauf des Verfahrens

  1. Klageeinreichung innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung
  2. Gütetermin (ca. 2–4 Wochen nach Klage): Einigungsversuch
  3. Kammertermin: Falls kein Vergleich – Beweisaufnahme und Urteil
  4. Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich

Abfindungsberechnung

Die Faustformel: ½ Bruttomonatsgehalt × Betriebsjahre = Abfindung

Kosten

Jede Partei trägt in der 1. Instanz ihre eigenen Anwaltskosten. Gerichtskosten entfallen bei einem Vergleich.

Kontakt

☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de