Cannabis – Rechtsanwalt in Hannover
Cannabis ist seit April 2024 in Deutschland teilweise legalisiert. Dennoch gibt es weiterhin strafrechtlich relevante Grenzen. Die Kanzlei KUSCHNIZKI berät und verteidigt Sie bei cannabisbezogenen Strafverfahren.
Neue Rechtslage seit 2024
Seit dem Cannabis-Gesetz (CanG) dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und bis zu 3 Pflanzen anbauen. Darüber hinaus gelten jedoch weiterhin strafrechtliche Grenzen.
Wann ist Cannabis noch strafbar?
- Besitz von mehr als 60 Gramm
- Handel und Verkauf außerhalb genehmigter Strukturen
- Besitz und Konsum in der Nähe von Schulen, Kinderspielplätzen etc.
- Weitergabe an Minderjährige
- Fahren unter Cannabiseinfluss
Führerschein und Cannabis
Wer unter dem Einfluss von Cannabis fährt, riskiert den Führerschein. Die Grenzwerte wurden durch das neue Gesetz angepasst.
Jetzt Beratung anfragen
☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de
