Abfindung – Rechtsanwalt in Hannover
Wird ein Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet oder soll ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, kommt das Thema Abfindung ins Spiel. Die Kanzlei KUSCHNIZKI berät und vertritt Sie kompetent in allen Fragen rund um Ihre Abfindung.
Abfindungshöhe
Die Faustformel lautet: ½ Bruttogehalt × Betriebszugehörigkeit = Abfindung. Die gesetzliche Obergrenze beträgt 12 bis 18 Monatsgehälter.
Wann besteht ein Abfindungsanspruch?
Grundvoraussetzung: mindestens 6 Monate Beschäftigung und Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern.
Anrechnung auf das Arbeitslosengeld
Die Abfindung wird grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, sofern die Kündigungsfrist eingehalten wurde.
Kontakt
☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de
