Rechtsanwalt Kündigung Auszubildende Hannover - Kanzlei Kuschnizki

Kündigung von Auszubildenden – Rechtsanwalt in Hannover

Das Ausbildungsverhältnis kann unter bestimmten Voraussetzungen frühzeitig beendet werden. Die Kanzlei KUSCHNIZKI berät sowohl Auszubildende als auch Ausbilder.

Kündigung in der Probezeit (1–4 Monate)

Beide Seiten können ohne Frist und ohne Begründung kündigen – schriftlich.

Kündigung nach der Probezeit

Nur in zwei Fällen möglich:

  • Berufsaufgabekündigung: Berufswechsel gewünscht (mit 4 Wochen Frist)
  • Außerordentliche Kündigung: Bei wichtigem Grund (fristlos möglich)

Aufhebungsvertrag

Eine einvernehmliche Auflösung ist immer möglich. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.

Kontakt

☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de