Erschleichen von Leistungen – Rechtsanwalt in Hannover
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) – umgangssprachlich „Schwarzfahren“ – ist eine Straftat, keine bloße Ordnungswidrigkeit. Die Kanzlei KUSCHNIZKI verteidigt Sie auch bei vermeintlich geringfügigen Vorwürfen, denn die Konsequenzen können gravierend sein.
Was ist Erschleichen von Leistungen?
Der Tatbestand erfasst das Erschleichen von Leistungen automatischer Anlagen, Telekommunikationsnetzen, öffentlicher Verkehrsmittel oder Zutritten zu Veranstaltungen, ohne zu zahlen.
Typische Fälle
- Fahren ohne gültigen Fahrschein (ÖPNV)
- Nutzung von Telefon- oder Internetdiensten ohne Zahlung
- Zugang zu Veranstaltungen ohne Ticket
Strafrahmen und Einstellung
Die Strafe beträgt Geldstrafe oder bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe. Bei Ersttätern und geringem Schaden ist oft eine Einstellung des Verfahrens möglich. Wir setzen uns dafür ein.
Auswirkungen auf Führungszeugnis
Auch eine Verurteilung wegen Erschleichens kann ins Führungszeugnis eingehen. Frühzeitige Verteidigung ist wichtig.
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