Laut dem Bundeskriminalamt sind im Jahr 2021 insgesamt 483.703 Fälle von Körperverletzung polizeilich erfasst. Die Angaben basieren auf der jährlichen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die die bei der Polizei eingegangenen Straftaten veröffentlicht. Die Gewaltkriminalität befindet sich im Jahr 2021 auf dem niedrigsten Niveau seit der Jahrtausendwende. Was bedeutet diese Entwicklung für Deutschland? Ist die heutige Gewaltbereitschaft insgesamt viel niedriger einzustufen als noch vor 21 Jahren? Das Bundeskriminalamt spricht hier von einer strukturellen Verschiebung der Kriminalität. So haben sich die Kriminaldelikte im Bereich Betrug und Identitätsdiebstahl im Internet vervielfacht. Auch die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung weiter verstärkt, sodass sich die Cyberdelikte seit dem Jahr 2015 insgesamt verdoppelt haben.
Definition von Körperverletzung
Die Körperverletzung ist als Grunddelikt gesetzlich in § 223 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Es definiert die (einfache) Körperverletzung als Grundlage für alle weiteren Formen der körperlichen und gesundheitlichen Schädigungen, die im Strafgesetzbuch festgehalten sind:
- gefährliche Körperverletzung
- schwere Körperverletzung
- Körperverletzung mit Todesfolge
- fahrlässige Körperverletzung
Diese Kategorien der Körperverletzung sind an besondere strafschärfende oder strafmildernde Umstände geknüpft. Diese können beispielweise gefährliche Waffen, gesundheitsschädliche Stoffe oder eine gemeinschaftliche Begehung sein. Eine Körperverletzung liegt demnach im Sinne des § 223 StGB vor, wenn der Täter körperliche und gesundheitsschädigende Misshandlungen am Opfer ausführt.
§ 224 StGB: Die gefährliche Körperverletzung
Eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB liegt dann vor, wenn dem Opfer giftige Substanzen oder andere gesundheitsschädliche Stoffe verabreicht wurden. Außerdem zählt der Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs ebenfalls zu diesem Tatbestand dazu. Genauso wie ein hinterlistiger Überfall, beteiligte Gruppen oder wenn eine das Leben gefährdeten Behandlung begangen worden ist. Die gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten und bis zu 10 Jahren bestraft. Bei strafmildernden Umständen kann eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt werden.
226 StGB: Die schwere Körperverletzung
Die schwere Körperverletzung liegt dann vor, wenn durch eine anfangs einfache Körperverletzung die besonders schwere Folge eintritt. Dies kann beispielsweise der Verlust von Sehvermögen, von Sprechvermögen oder der Fortpflanzungsfähigkeit sein. Die schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren bestraft.
227 StGB: Körperverletzung mit Todesfolge
Führt eine Körperverletzung zum Tod des Opfers, liegt eine Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 StGB vor. Dabei wird die Körperverletzung vom Täter vorsätzlich begangen, wohingegen der Tod des Opfers aus Fahrlässigkeit herbeigeführt wird. Die Todesfolge kann dabei nicht immer aufgrund der vorangegangenen Körperverletzung eintreten. Die Handlung der Körperverletzung kann beispielweise Panik oder einen riskanten Fluchtversuch beim Opfer auslösen, was wiederum zum Tode führt und somit dem Täter zugerechnet werden kann. Die Körperverletzung mit Todesfolge wird mit einer Mindeststrafe von 3 Jahren Freiheitsstrafe oder in minder schweren Fällen von 1 Jahr bis zu 10 Jahren bestraft.
229 StGB: Die fahrlässige Körperverletzung
Die fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB liegt dann vor, wenn durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht wird. Diese kann in sämtlichen Lebensbereichen vorliegen, wie beispielsweise bei Unfällen im Straßenverkehr. Eine ungewollte Körperverletzung wird immer genau geprüft und führt nicht automatisch zu einer Strafverfolgung. Diese Bedarf des Vorliegens von mehreren Faktoren, die erfüllt sein müssen. Die fahrlässige Körperverletzung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Fazit: Strafrechtliche Verteidigung ist wichtig
Wie hoch eine Strafe für eine verübte Körperverletzung ausfällt, hängt stark vom Einzelfall und der strafrechtlichen Verteidigung ab. Nach einer Körperverletzung kommen Geldstrafe, Freiheitsentzug oder Fahrverbot als Strafmaß in Frage. Entscheidend neben der verübten Tat ist auch die Vorgeschichte sowie die Vorstrafen des mutmaßlichen Täters. Bei einer professionellen Verteidigung durch einen Anwalt für Strafrecht können ein Freispruch, eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe verhandelt werden. Sie benötigen Hilfe durch einen guten Strafverteidiger? Dann rufen Sie uns jetzt an und lassen Sie sich individuell beraten!