Kanzlei KUSCHNIZKI – Abschleppkosten Anwalt Hannover

Abschleppkosten nach Verkehrsunfall – wer zahlt?

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich oft die Frage: Wer trägt die Abschleppkosten, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist? Diese Frage ist rechtlich nicht immer einfach zu beantworten – und führt in der Praxis häufig zu Streit mit der gegnerischen Versicherung.

Die Kanzlei KUSCHNIZKI in Hannover steht Ihnen als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht zur Seite und setzt Ihre Ansprüche auf Erstattung der Abschleppkosten konsequent durch.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung: Als Anwalt für Verkehrsrecht wissen wir, wie Versicherungen argumentieren – und wie man erfolgreich dagegenhält.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

(0511) 69 68 11 90

Wann entstehen Abschleppkosten?

Nicht jeder Unfall erfordert einen Abschleppdienst. Abschleppkosten entstehen typischerweise, wenn:

  • Das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig ist
  • Es aus Sicherheitsgründen von der Unfallstelle entfernt werden muss
  • Das beschädigte Auto eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt
  • Die Polizei die Räumung der Unfallstelle anordnet

Die Höhe der Abschleppkosten ist individuell – sie hängt von der Entfernung zur Werkstatt, der Uhrzeit und den Konditionen des Abschleppdienstes ab. Zusätzliche Standkosten oder Anfahrtsgebühren können hinzukommen.

{"prompt":"tow truck pulling damaged car, traffic accident, professional law office desk with documents in foreground, insurance papers, warm lighting, photorealistic, no faces, high quality","originalPrompt":"tow truck pulling damaged car, traffic accident, professional law office desk with documents in foreground, insurance papers, warm lighting, photorealistic, no faces, high quality","width":512,"height":512,"seed":223344,"model":"sana","enhance":false,"nologo":true,"negative_prompt":"undefined","nofeed":false,"safe":false,"quality":"medium","image":[],"transparent":false,"has_nsfw_concept":false,"concept":[],"trackingData":{"actualModel":"sana","usage":{"completionImageTokens":1,"totalTokenCount":1}}}

Wer muss die Abschleppkosten zahlen?

Grundsätzlich trägt der Unfallverursacher alle Kosten, die aus dem Unfall resultieren – inklusive der Abschleppkosten. Als Geschädigter haben Sie daher einen Anspruch auf Erstattung gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers.

Allerdings lehnen Versicherungen diese Erstattung häufig ab oder kürzen die Kosten mit dem Argument, die Abschleppstrecke sei unverhältnismäßig lang gewesen. Dabei hat der Geschädigte in der Regel das Recht, sein Fahrzeug in eine Werkstatt seines Vertrauens abschleppen zu lassen – auch wenn diese nicht die nächstgelegene ist.

Bei einem Totalschaden hingegen ist in der Regel der nächstgelegene Schrottplatz als Ziel angemessen.

So gehen Sie richtig vor

Damit Sie Ihre Abschleppkosten erfolgreich geltend machen können, empfiehlt die Kanzlei KUSCHNIZKI folgende Schritte:

  • Unfallstelle absichern und Polizei verständigen
  • Alle Beteiligten und Zeugen erfassen, Fotos machen
  • Sofort die Kanzlei KUSCHNIZKI kontaktieren
  • Rechnungen des Abschleppdienstes aufbewahren
  • Abschleppkosten über die gegnerische Haftpflichtversicherung geltend machen lassen

Wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann oder die Versicherung die Zahlung verweigert, setzt die Kanzlei KUSCHNIZKI Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Unterstützung im Verkehrsrecht

Die Kanzlei KUSCHNIZKI steht Ihnen nach einem Verkehrsunfall als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht in Hannover zur Seite.

Sie erhalten:

  • schnelle Terminvergabe
  • persönliche Betreuung
  • transparente Beratung
  • kompetente Vertretung im Verkehrsrecht

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir sind für Sie erreichbar, auch in dringenden Situationen.

24-Stunden-Notrufnummer:

0152 5615 2269