Nötigung Rechtsanwalt Hannover

Nötigung – Rechtsanwalt in Hannover

Nötigung (§ 240 StGB) ist die rechtswidrige Einschränkung der Willensfreiheit einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung. Die Kanzlei KUSCHNIZKI verteidigt Sie effektiv bei diesem Vorwurf.

Was ist Nötigung?

Nötigung liegt vor, wenn jemand eine Person durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel dazu bringt, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, was die Person sonst nicht tun würde.

Typische Fälle

  • Drücken der Hupe oder Lichthupe im Straßenverkehr (Nötigung im Verkehr)
  • Blockieren von Einfahrten
  • Androhung von Nachteilen, um jemanden gefügig zu machen
  • Abschneiden im Straßenverkehr

Strafrahmen

Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen bis zu 5 Jahre.

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