Arbeitsrecht · Hannover

Arbeitnehmerhaftung – Rechtsanwalt in Hannover

Bei der Ausführung arbeitsvertraglicher Pflichten kann es zu Schäden kommen. Wer haftet, richtet sich nach dem Dreistufenmodell. Die Kanzlei KUSCHNIZKI berät Sie zu Ihren Haftungsrisiken.

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(0511) 69 68 11 90

Das Dreistufenmodell

1

Leichteste Fahrlässigkeit

Keine Haftung des Arbeitnehmers

2

Mittlere Fahrlässigkeit

Quotierte Haftung (Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer)

3

Grobe Fahrlässigkeit / Vorsatz

Volle Haftung des Arbeitnehmers

Arbeitnehmerhaftung und Dreistufenmodell – Beratung in Hannover

Beweislast

Im Haftungsprozess muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig handelte.

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0152 5615 2269
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Rechtsanwalt Arbeitnehmerhaftung Hannover - Kanzlei Kuschnizki

Arbeitnehmerhaftung – Rechtsanwalt in Hannover

Bei der Ausführung arbeitsvertraglicher Pflichten kann es zu Schäden kommen. Wer haftet, richtet sich nach dem Dreistufenmodell. Die Kanzlei KUSCHNIZKI berät Sie zu Ihren Haftungsrisiken.

Das Dreistufenmodell

  • Leichteste Fahrlässigkeit: Keine Haftung des Arbeitnehmers
  • Mittlere Fahrlässigkeit: Quotierte Haftung (Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
  • Grobe Fahrlässigkeit / Vorsatz: Volle Haftung des Arbeitnehmers

Beweislast

Im Haftungsprozess muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig handelte.

Kontakt

☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de