Brandstiftung – Rechtsanwalt in Hannover
Brandstiftung (§§ 306 ff. StGB) gehört zu den schwerwiegendsten Straftaten im deutschen Strafrecht. Die Kanzlei KUSCHNIZKI verteidigt Sie kompetent bei Vorwürfen der einfachen, schweren und besonders schweren Brandstiftung.
Formen der Brandstiftung
- Einfache Brandstiftung (§ 306 StGB): Inbrandsetzen bestimmter Tatobjekte – Freiheitsstrafe 1 bis 10 Jahre
- Schwere Brandstiftung (§ 306a StGB): Bewohnter Räume – Mindestfreiheitsstrafe 1 Jahr
- Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b StGB): Mit Körperverletzungsfolgen – bis zu 15 Jahre
- Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB): Lebenslange Freiheitsstrafe möglich
Fahrlässige Brandstiftung
Auch fahrlässige Brandstiftung (§ 306d StGB) ist strafbar und kann zu einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren führen.
Versicherungsbetrug und Brandstiftung
Häufig werden Brandstiftungsvorwürfe mit dem Verdacht des Versicherungsbetrugs kombiniert. Rechtsanwalt Kuschnizki verteidigt Sie auf beiden Feldern.
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