Kanzlei KUSCHNIZKI – Führerscheinentzug Anwalt Hannover

Führerscheinentzug – handeln Sie jetzt

Ein Bescheid über den Entzug der Fahrerlaubnis ist ein schwerwiegender Einschnitt – besonders wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Doch auch wenn der Bescheid bereits vorliegt, ist noch nicht alles verloren.

Die Kanzlei KUSCHNIZKI in Hannover prüft, ob der Führerscheinentzug rechtmäßig ist, legt Widerspruch ein und vertritt Sie im gerichtlichen Verfahren. Wir kennen die Spielräume der Behörden und nutzen sie konsequent zu Ihren Gunsten.

Wichtig: Die Widerspruchsfrist beträgt nur einen Monat nach Erhalt des Bescheids – zögern Sie nicht.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

(0511) 69 68 11 90

Wann wird der Führerschein entzogen?

Der Führerschein kann bei verschiedenen schwerwiegenden Verkehrsverstößen entzogen werden:

  • Fahren unter Alkohol (ab 1,6 Promille oder Wiederholungsfall)
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Teilnahme an illegalen Kraftfahrzeugrennen
  • Wiederholte erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Diagnostizierte Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
  • Erreichen von 8 Punkten im Flensburger Fahreignungsregister

Im Gegensatz zum Fahrverbot verlieren Sie beim Führerscheinentzug die Fahrerlaubnis dauerhaft – nach Ablauf einer Sperrfrist (mindestens 6 Monate) müssen Sie diese neu beantragen.

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Was können Sie tun?

Nach Erhalt des Entziehungsbescheids haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Widerspruch einlegen: Innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde
  • Klage beim Verwaltungsgericht: Falls der Widerspruch abgelehnt wird
  • Antrag auf aufschiebende Wirkung: Um vorläufig weiter fahren zu dürfen
  • MPU-Vorbereitung: Für die Wiedererteilung nach Ablauf der Sperrfrist

Die Kanzlei KUSCHNIZKI beantragt Akteneinsicht, prüft Verfahrensfehler und entwickelt eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall.

Wie bekommen Sie den Führerschein zurück?

Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen – das geht nicht automatisch. Je nach Entziehungsgrund kann die Behörde eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) verlangen, die aus Verkehrstest, ärztlicher Untersuchung und psychologischem Gespräch besteht.

Stellen Sie den Antrag auf Wiedererteilung idealerweise drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist. Die Kanzlei KUSCHNIZKI begleitet Sie durch diesen Prozess und bereitet Sie optimal auf eine mögliche MPU vor.

Unterstützung im Verkehrsrecht

Die Kanzlei KUSCHNIZKI steht Ihnen beim Führerscheinentzug als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht in Hannover zur Seite.

Sie erhalten:

  • schnelle Terminvergabe
  • persönliche Betreuung
  • transparente Beratung
  • kompetente Vertretung im Verkehrsrecht

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir sind für Sie erreichbar, auch in dringenden Situationen.

24-Stunden-Notrufnummer:

0152 5615 2269