Kanzlei KUSCHNIZKI – Kündigung Anwalt Hannover

Kündigung erhalten – was jetzt?

Eine Kündigung trifft die meisten Arbeitnehmer völlig überraschend. Neben dem emotionalen Schock stellen sich sofort viele rechtliche Fragen: Ist die Kündigung überhaupt wirksam? Welche Fristen müssen beachtet werden? Und was passiert mit dem Anspruch auf Abfindung?

Entscheidend ist vor allem: schnell handeln. Denn für eine Kündigungsschutzklage gilt eine strenge Frist von nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – unabhängig von möglichen Fehlern im Kündigungsschreiben.

Als Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover prüft die Kanzlei KUSCHNIZKI Ihre Kündigung sorgfältig und entwickelt gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie – ob Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung oder außergerichtliche Einigung.

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Ist jede Kündigung automatisch wirksam?

Nein – nicht jede Kündigung ist automatisch rechtlich wirksam. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen vor ungerechtfertigten Kündigungen. Das Gesetz gilt, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Beschäftigte hat.

In diesen Fällen muss der Arbeitgeber einen der gesetzlich anerkannten Kündigungsgründe angeben: betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung. Fehlt ein solcher Grund oder ist er nicht ausreichend, kann die Kündigung unwirksam sein.

Kuendigung-Arbeitsrecht

Welche Kündigungsarten gibt es?

Das Arbeitsrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen der ordentlichen (fristgerechten) und der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung.

Bei der ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einhalten. Die fristlose Kündigung ist nur bei einem schwerwiegenden Grund möglich, der eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht – etwa bei schwerem Vertrauensbruch oder strafbaren Handlungen.

Daneben gibt es Sonderschutzkategorien, bei denen besondere Regelungen gelten: für Schwangere, Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte und Personen in Elternzeit.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen möchten, ist die Kündigungsschutzklage das wichtigste rechtliche Instrument. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Im Klageverfahren prüft das Gericht, ob die Kündigung wirksam war. In vielen Fällen einigen sich die Parteien im Gütetermin auf einen Vergleich – häufig verbunden mit einer Abfindungszahlung und einem guten Arbeitszeugnis.

Die Kanzlei KUSCHNIZKI begleitet Sie durch das gesamte Verfahren: von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Welche Konsequenzen kann eine Kündigung haben?

Der Verlust des Arbeitsplatzes hat weitreichende Folgen – beruflich wie persönlich. Im Arbeitsrecht können folgende Konsequenzen drohen:

  • Verlust des Einkommens und der sozialen Absicherung
  • Sperrfrist beim Arbeitslosengeld bei eigenem Verschulden
  • Negative Auswirkungen auf das Arbeitszeugnis
  • Verlust von betrieblichen Sozialleistungen
  • Mögliche zivilrechtliche Ansprüche (z. B. bei Abfindung)

Gerade wenn eine Kündigung als ungerechtfertigt erscheint oder formale Fehler enthält, lohnt sich eine rechtliche Überprüfung – frühzeitig und konsequent.

Unterstützung im Arbeitsrecht

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder der Verlust Ihres Arbeitsplatzes droht, sollten Sie nicht zögern und rechtliche Unterstützung suchen. Gerade im Arbeitsrecht können Fristen und Details über den Ausgang des Verfahrens entscheiden.

Die Kanzlei KUSCHNIZKI steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht zuverlässig zur Seite.

Sie erhalten:

  • schnelle Terminvergabe
  • persönliche Betreuung
  • transparente Beratung
  • kompetente Vertretung im Arbeitsrecht

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie Ihre Kündigung frühzeitig rechtlich prüfen.

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