Die Trennung oder Scheidung einer Ehe ist oft eine schwierige und emotionale Zeit für beide Partner. Neben der Bewältigung der Trennung müssen auch finanzielle Angelegenheiten geklärt werden. Dies gilt vor allem, wenn ein Partner nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt allein zu bestreiten. In diesem Fall kann ein Antrag auf ehelichen Unterhalt gestellt werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie ein solcher Antrag gestellt wird und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Was ist ehelicher Unterhalt?
Ehelicher Unterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die ein geschiedener oder getrenntlebender Ehepartner von dem anderen Partner erhält. Dieser Unterhalt soll sicherstellen, dass der unterstützte Partner in der Lage ist, seinen angemessenen Lebensbedarf zu decken, insbesondere wenn er aufgrund von Krankheit, Alter oder Kinderbetreuung nicht in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.
Voraussetzungen für einen Antrag auf ehelichen Unterhalt
Die Voraussetzungen für den nachehelichen Unterhalt sind in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Demnach kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen, wenn der geschiedene Partner nicht in der Lage ist, seinen angemessenen Lebensbedarf selbst zu decken. Dies kann verschiedene Gründe haben:
- Betreuung von gemeinsamen Kindern, § 1570 BGB: Wenn einer der Partner während der Ehe die Betreuung der gemeinsamen Kinder übernommen hat und deshalb nicht oder nur teilweise erwerbstätig war.
- Alter und Gesundheit, § 1571 BGB/ § 1572 BGB: Wenn der geschiedene Partner aufgrund seines Alters oder seiner Gesundheit nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.
- Ausbildung und Beruf, § 1573 Abs. 1 BGB: Wenn der geschiedene Partner während der Ehe keine Ausbildung oder nur eine geringe Qualifikation erworben hat und deshalb Schwierigkeiten hat, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden.
- Ehezeit und Lebensstandard: Wenn die Ehepartner während der Ehe einen hohen Lebensstandard hatten und dieser nach der Scheidung nicht aufrechterhalten werden kann.
Wie wird ein Antrag auf ehelichen Unterhalt gestellt?
Ein Antrag auf ehelichen Unterhalt wird in der Regel bei einem Familiengericht gestellt. Hierfür wird ein Antrag auf Prozesskostenhilfe benötigt, wenn der unterstützte Partner nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten für das Gerichtsverfahren zu tragen.
Im Antrag müssen die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des unterstützten Partners dargestellt werden:
- Einkommen und Vermögen des Partners
- Dauer der Ehe
- Alter und Gesundheitszustand beider Partner
- Betreuung gemeinsamer Kinder
Der Antrag wird anschließend dem zahlungspflichtigen Partner zugestellt, der die Möglichkeit hat, auf den Antrag zu reagieren. Hierbei kann er entweder zustimmen oder den Unterhaltsanspruch bestreiten.
Dauer und Höhe des nachehelichen Unterhalts
Die Dauer und Höhe des nachehelichen Unterhalts sind gesetzlich nicht festgelegt, sondern müssen im Einzelfall entschieden werden. In der Regel wird der nacheheliche Unterhalt für eine begrenzte Zeit geleistet, um dem geschiedenen Partner die Möglichkeit zu geben, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen und gegebenenfalls eine Ausbildung oder einen Beruf zu erlernen. Eine zeitlich unbefristete Unterhaltszahlung ist nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt, beispielsweise wenn der geschiedene Partner aufgrund seines Alters oder seiner Gesundheit dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt auch entfallen kann, wenn der geschiedene Partner eine neue Beziehung eingeht oder sich weigert, eine angemessene Erwerbstätigkeit aufzunehmen. In diesem Fall kann der zahlende Partner eine Abänderung des Unterhaltsanspruchs beantragen.
Im Falle einer Änderung der finanziellen Verhältnisse kann auch eine Anpassung des Unterhaltsanspruchs erfolgen. So kann beispielsweise eine Erhöhung des Einkommens des zahlenden Partners zu einer Anpassung der Höhe des Unterhalts führen.
Unterhaltsvereinbarungen rechtssicher verhandeln
Ein Antrag auf ehelichen Unterhalt ist ein komplexes Verfahren, das von einem Anwalt begleitet werden sollte. Es ist wichtig, dass beide Partner ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen und sich im Rahmen des Gerichtsverfahrens fair verhalten. Durch eine transparente Verhandlung kann eine gerechte Entscheidung getroffen werden. Bei der Festlegung des Unterhaltsanspruchs müssen die individuellen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, um eine angemessene Entscheidung zu treffen. Lassen Sie sich jetzt von der Anwaltskanzlei KUSCHNIZKI professionell beraten unter 0511 – 69 68 11 90 oder nutzen Sie unser Kontaktformular!