Kanzlei KUSCHNIZKI – Fiktive Schadenberechnung Hannover

Fiktive Schadensabrechnung beim Verkehrsunfall – Ihre Möglichkeiten

Nach einem Verkehrsunfall müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen, um Schadensersatz zu erhalten. Die sogenannte fiktive Schadenberechnung ermöglicht es Ihnen, die Reparaturkosten auf Basis eines Sachverständigengutachtens geltend zu machen – ohne die Reparatur tatsächlich durchzuführen.

Die Kanzlei KUSCHNIZKI in Hannover berät Sie zu allen Fragen der Schadensregulierung im Verkehrsrecht und setzt Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durch.

Ob eine fiktive Abrechnung in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab – lassen Sie sich von uns beraten.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

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Was ist fiktive Schadenberechnung?

Bei der fiktiven Schadenberechnung erhalten Sie als Unfallgeschädigter den Betrag, der für eine vollständige Reparatur erforderlich wäre – ohne diese tatsächlich vornehmen zu lassen. Eine fiktive Abrechnung bietet sich an wenn:

  • Sie das beschädigte Fahrzeug weiterhin ohne Reparatur nutzen möchten
  • Sie sich stattdessen ein neues Fahrzeug anschaffen wollen
  • Sie das Fahrzeug selbst reparieren können und möchten
  • Eine Reparatur aus anderen Gründen nicht in Frage kommt

Grundlage der fiktiven Abrechnung ist immer ein Sachverständigengutachten, das die erforderlichen Reparaturkosten beziffert.

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Was kann fiktiv abgerechnet werden?

Folgende Positionen können im Rahmen der fiktiven Schadenberechnung geltend gemacht werden:

  • Reparaturkosten: Auf Basis der Stundensätze einer markengebundenen Werkstatt
  • Sachverständigenkosten: Das Gutachten ist Pflichtbasis für die fiktive Abrechnung
  • Anwaltskosten: Bei Beauftragung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht
  • Nutzungsausfall: Für die Dauer einer hypothetischen Reparatur

Nicht enthalten: Die Mehrwertsteuer wird bei der fiktiven Abrechnung grundsätzlich nicht erstattet, da keine tatsächliche Zahlung stattfindet.

Wichtige Grenzen beachten

Das Bereicherungsverbot gilt auch bei fiktiver Abrechnung: Sie dürfen keinen finanziellen Vorteil aus dem Unfall ziehen. Außerdem besteht eine Schadensminderungspflicht – die Kosten dürfen nicht unnötig in die Höhe getrieben werden.

Versicherungen versuchen oft, das Sachverständigengutachten anzufechten oder niedrigere Stundensätze anzusetzen. Die Kanzlei KUSCHNIZKI verteidigt Ihre Ansprüche und setzt das volle Ihnen zustehende Recht durch – notfalls auch gerichtlich.

Unterstützung im Verkehrsrecht

Die Kanzlei KUSCHNIZKI steht Ihnen bei der fiktiven Schadenberechnung als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht in Hannover zur Seite.

Sie erhalten:

  • schnelle Terminvergabe
  • persönliche Betreuung
  • transparente Beratung
  • kompetente Vertretung im Verkehrsrecht

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir sind für Sie erreichbar, auch in dringenden Situationen.

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