Rechtsanwalt Kündigung wegen Krankheit Hannover - Kanzlei Kuschnizki

Kündigung wegen Krankheit – Rechtsanwalt in Hannover

Grundsätzlich stellt Krankheit keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine krankheitsbedingte Kündigung jedoch wirksam sein. Die Kanzlei KUSCHNIZKI prüft Ihren Fall.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam?

Alle drei Voraussetzungen müssen gleichzeitig vorliegen:

  • Negative Gesundheitsprognose (keine Besserung absehbar)
  • Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
  • Interessenabwägung fällt zugunsten des Arbeitgebers aus

Fehlt nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam.

Krankmeldepflicht

Sie sind verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren und eine AU-Bescheinigung vorzulegen.

Kontakt

☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de