Berufung und Revision – Rechtsanwalt in Hannover
Ein Strafurteil ist nicht zwingend das letzte Wort. Mit Berufung oder Revision können Urteile angefochten werden. Die Kanzlei KUSCHNIZKI prüft die Erfolgsaussichten und begleitet Sie durch das Rechtsmittelverfahren.
Berufung
Die Berufung ist das Rechtsmittel gegen Urteile des Amtsgerichts. Das Landgericht verhandelt den Fall vollständig neu – sowohl Tatsachen als auch Rechtsfragen werden überprüft.
Revision
Die Revision überprüft ausschließlich, ob das Urteil auf Rechtsfehler basiert. Das Revisionsgericht prüft keine neuen Tatsachen, sondern nur die korrekte Anwendung des Rechts.
Fristen beachten
- Berufung: 1 Woche nach Urteilsverkündung
- Revision: 1 Woche nach Urteilsverkündung (Begründungsfrist: 1 Monat)
Wann lohnt sich ein Rechtsmittel?
Nicht jedes Rechtsmittel ist sinnvoll. Rechtsanwalt Vadim Kuschnizki analysiert Ihr Urteil und gibt Ihnen eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten.
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☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de
