Scheidung einreichen: Der Ablauf einer Ehescheidung
Bis dass der Tod euch scheidet – so klingt häufig das Eheversprechen zwischen zwei Lebenspartnern. Doch was passiert, wenn man nicht bis zum Tod warten und vorzeitig die Ehe beenden möchte? Welche Voraussetzungen müssen für eine rechtskräftige Scheidung erfüllt werden? Worauf müssen sich beide Parteien im Vorfeld und auch während des Scheidungsprozesses einstellen?
Wie wird eine Scheidung aus rechtlicher Sicht definiert?
Eine Scheidung oder auch Ehescheidung wird als die formelle juristische Auflösung einer Ehegemeinschaft bezeichnet. Dabei wird diese durch einen richterlichen Scheidungsbeschluss in Kraft gesetzt und kann eine unterschiedliche Dauer betragen. Das sogenannte Scheidungsrecht regelt dabei die Voraussetzungen sowie die Besitzverhältnisse und Ausgleichsleistungen für die beiden Ehepartner. Das übergeordnete Ziel dabei ist eine zufriedenstellende Lösung für beide Parteien zu finden, sodass keine gravierenden Nachteile durch die Trennung entstehen.
Ablauf einer Scheidung: Das Trennungsjahr und der Scheidungsantrag
- Es ist ratsam eine Scheidung einzureichen, wenn die Fortführung der Ehe nicht weiter möglich ist. Bei einer rechtskräftigen Scheidung muss das so genannte Trennungsjahr berücksichtigt werden. Innerhalb des Trennungsjahres sollen beide Ehepartner nachweisen, dass die Ehe gescheitert ist und keine Lebensgemeinschaft mehr besteht.
- Im nächsten Schritt muss der Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht gestellt werden. Ein Rechtsanwalt ist bei einer Scheidung zwingend notwendig.
- Das Familiengericht übermittelt den Scheidungsantrag an die Ehepartnerin oder den Ehepartner. Dieser oder diese erhält die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, in der eine Zustimmung oder eine Ablehnung der Scheidung erläutert wird. In einem einvernehmlichen Scheidungsverfahren wird der Trennung schriftlich zugestimmt.
- Im weiteren Schritt setzt das Familiengericht einen offiziellen Scheidungstermin
- Im Scheidungstermin werden beide Ehepartner rechtskräftig voneinander geschieden und es erfolgt der Scheidungsbeschluss.
Der Anwaltszwang bei einer Scheidung
Im deutschen Scheidungsrecht ist die Eheauflösung nur mit dem Einreichen des Scheidungsantrages durch einen Rechtsanwalt möglich. Dabei besteht beim zuständigen Familiengericht für die Antragstellerin oder den Antragssteller der so genannte Anwaltszwang: Dieser wird durch die gesetzliche Vorgabe im § 114 Familieverfahrensgesetz definiert. Demnach muss sich der Antragsstellende anwaltlich in allen Terminen und bei allen Anträgen vertreten lassen. Stimmt der Scheidungsgegner dem eigereichten Scheidungsantrag zu, wird die Scheidung einvernehmlich vollzogen. Bestehen strittige Punkte, muss die Gegenpartei ebenfalls anwaltliche Hilfe hinzuziehen.
Wer zahlt bei einer Scheidung die Gerichtskosten?
Hat die Antragstellerin oder der Antragssteller einen Anwalt mit der Ehescheidung beim zuständigen Familiengericht beauftragt, muss zunächst ein Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden, der sich aus dem Verfahrenswert der Gesamtkosten zusammensetzt. Ist die Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses aus finanzieller Sich nicht möglich, steht einer rechtskräftigen Scheidung trotzdem nichts im Wege. Die Antragstellerin oder der Antragssteller kann staatliche Hilfe beantragen, die so genannte Verfahrenskostenhilfe. Im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe können die Anwalts- und Gerichtskosten aufgrund des geringen Einkommens entfallen oder in geringen Raten eingefordert werden.