Strafrecht · Hannover

Betäubungsmittelrecht (BtMG) – Rechtsanwalt in Hannover

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet mit erheblichen Strafandrohungen. Die Kanzlei KUSCHNIZKI verteidigt Sie bei Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – von Besitz über Handel bis hin zur Einfuhr.

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(0511) 69 68 11 90

Was fällt unter das BtMG?

Das Betäubungsmittelgesetz regelt Anbau, Besitz und Handel mit Substanzen der Anlagen I–III. Die Strafandrohungen reichen von Geldstrafen bis zu langen Freiheitsstrafen – je nach Menge, Art der Droge und Tathandlung.

Betäubungsmittelrecht (BtMG) – Strafverteidigung in Hannover, Kanzlei KUSCHNIZKI

Mögliche Strafrahmen

Besitz geringer Mengen

Einstellung oder Geldstrafe möglich

Besitz nicht geringer Mengen

Freiheitsstrafe ab 1 Jahr (§ 29a BtMG)

Bandenmäßiger Handel

Mindestfreiheitsstrafe 5 Jahre (§ 30a BtMG)

Einfuhr

2 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe

Therapie statt Strafe (§ 35 BtMG)

Bei nachgewiesener Abhängigkeit kann eine Zurückstellung der Strafvollstreckung beantragt werden, wenn der Betroffene eine anerkannte Drogentherapie antritt. Wir begleiten Sie bei diesem Verfahren.

Auswirkungen auf den Führerschein

In vielen BtMG-Verfahren droht auch der Führerscheinentzug. Rechtsanwalt Vadim Kuschnizki setzt sich dafür ein, den Führerscheiverlust zu verhindern oder zu minimieren.

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Betäubungsmittelrecht Rechtsanwalt Hannover

Betäubungsmittelrecht (BtMG) – Rechtsanwalt in Hannover

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet mit erheblichen Strafandrohungen. Die Kanzlei KUSCHNIZKI verteidigt Sie bei Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – von Besitz über Handel bis hin zur Einfuhr.

Was fällt unter das BtMG?

Das Betäubungsmittelgesetz regelt Anbau, Besitz und Handel mit Substanzen der Anlagen I–III. Die Strafandrohungen reichen von Geldstrafen bis zu langen Freiheitsstrafen – je nach Menge, Art der Droge und Tathandlung.

Mögliche Strafrahmen

  • Besitz geringer Mengen: Einstellung oder Geldstrafe möglich
  • Besitz nicht geringer Mengen: Freiheitsstrafe ab 1 Jahr (§ 29a BtMG)
  • Bandenmäßiger Handel: Mindestfreiheitsstrafe 5 Jahre (§ 30a BtMG)
  • Einfuhr: 2 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe

Therapie statt Strafe (§ 35 BtMG)

Bei nachgewiesener Abhängigkeit kann eine Zurückstellung der Strafvollstreckung beantragt werden, wenn der Betroffene eine anerkannte Drogentherapie antritt. Wir begleiten Sie bei diesem Verfahren.

Auswirkungen auf den Führerschein

In vielen BtMG-Verfahren droht auch der Führerscheinentzug. Rechtsanwalt Vadim Kuschnizki setzt sich dafür ein, den Führerscheiverlust zu verhindern oder zu minimieren.

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