Hausfriedensbruch – Rechtsanwalt in Hannover
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) ist häufig ein Antragsdelikt. Die Kanzlei KUSCHNIZKI prüft die Strafbarkeit in Ihrem Fall und verteidigt Sie effektiv.
Was ist Hausfriedensbruch?
Hausfriedensbruch liegt vor, wenn jemand unbefugt in den Wohn- oder Geschäftsbereich einer anderen Person eindringt oder trotz Aufforderung nicht verlässt.
Geschützte Räume
- Wohnungen und Wohngebäude
- Befriedete Besitztümer (umfriedete Grundstücke)
- Geschäftsräume
- In Fahr- und Schifffahrtszeugen
Strafrahmen
- Geldstrafe oder bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe
- Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124 StGB): bis zu 2 Jahre
- Qualifizierter Hausfriedensbruch mit Waffen: bis zu 2 Jahre
Antragsdelikt
In vielen Fällen ist Hausfriedensbruch ein Antragsdelikt – d.h. ohne Strafantrag des Berechtigten wird nicht verfolgt. Eine frühzeitige Einigung mit dem Betroffenen kann das Verfahren beenden.
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