Kanzlei KUSCHNIZKI – Mietwagen Anwalt Hannover

Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall – Ihre Ansprüche

Ist Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in der Werkstatt, stehen Sie vor der Frage: Wer zahlt den Mietwagen? Was darf ich mieten? Wie lange darf ich mieten? Die Kanzlei KUSCHNIZKI in Hannover beantwortet diese Fragen und sorgt dafür, dass Sie die Ihnen zustehenden Mietwagenkosten vollständig erstattet bekommen.

Als Unfallgeschädigter haben Sie in der Regel Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. In der Praxis versuchen Versicherungen jedoch oft, diese Kosten zu kürzen oder ganz zu verweigern.

Lassen Sie Ihre Ansprüche von der Kanzlei KUSCHNIZKI professionell durchsetzen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

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Was müssen Sie beim Mietwagen beachten?

Damit Sie Ihre Mietwagenkosten problemlos erstattet bekommen, empfiehlt die Kanzlei KUSCHNIZKI folgende Punkte:

  • Mieten Sie einen Wagen der gleichen oder nächstunteren Fahrzeugklasse
  • Schließen Sie den Mietvertrag zu einem normalen Selbstzahlertarif ab – erwähnen Sie den Unfall nicht
  • Holen Sie Angebote von mindestens drei Mietfirmen ein
  • Geben Sie das Mietfahrzeug zurück, sobald Ihr Fahrzeug repariert oder ersetzt ist
  • Sprechen Sie vor der Anmietung mit der Kanzlei KUSCHNIZKI

Die Mietdauer umfasst die gesamte Reparaturzeit inklusive Gutachtenerstellung. Bei Totalschaden gilt der Wiederbeschaffungszeitraum (ca. 10–14 Tage bei Standardfahrzeugen).

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Wer zahlt die Mietwagenkosten?

Als Unfallgeschädigter (kein eigenes Verschulden) werden die Mietwagenkosten von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Sie müssen in der Regel nicht in Vorkasse treten – die Autovermietung rechnet direkt mit der Versicherung ab.

Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, übernimmt Ihre eigene Kaskoversicherung die Kosten – sofern dies vertraglich vereinbart ist.

Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert oder kürzt, vertritt die Kanzlei KUSCHNIZKI Ihre Ansprüche – auch vor Gericht.

Nutzungsausfall als Alternative

Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen oder keinen mieten möchten, können Sie stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Diese beträgt je nach Fahrzeugklasse zwischen ca. 23 und 175 Euro pro Tag und deckt die unfallbedingte Nichtnutzbarkeit Ihres Fahrzeugs ab. Mietwagenkosten und Nutzungsausfall können nicht gleichzeitig geltend gemacht werden – die Kanzlei KUSCHNIZKI berät Sie, welche Option in Ihrem Fall günstiger ist.

Unterstützung im Verkehrsrecht

Die Kanzlei KUSCHNIZKI steht Ihnen bei Mietwagenkosten als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht in Hannover zur Seite.

Sie erhalten:

  • schnelle Terminvergabe
  • persönliche Betreuung
  • transparente Beratung
  • kompetente Vertretung im Verkehrsrecht

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir sind für Sie erreichbar, auch in dringenden Situationen.

24-Stunden-Notrufnummer:

0152 5615 2269