Haftprüfung – Rechtsanwalt in Hannover
Bei einer Untersuchungshaft haben Sie das Recht auf eine Haftprüfung. Die Kanzlei KUSCHNIZKI beantragt unverzüglich die Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls.
Was ist die Haftprüfung?
Die Haftprüfung ist ein Verfahren, in dem das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen des Haftbefehls noch vorliegen. Sie können jederzeit einen Antrag auf Haftprüfung stellen.
Haftgründe und Gegenargumente
- Fluchtgefahr: Wir zeigen Bindungen an den Wohnort, Arbeit, Familie
- Verdunklungsgefahr: Wir argumentieren für mildere Auflagen (z.B. Meldeauflagen)
- Wiederholungsgefahr: Therapieangebote, Compliance-Maßnahmen
Außervollzugsetzung des Haftbefehls
Häufig kann der Haftbefehl gegen Auflagen (Kaution, Meldeauflage, Passabgabe) außer Vollzug gesetzt werden, ohne dass er aufgehoben werden muss.
Sofort handeln – Haftbeschwerden haben Fristen!
☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de
