Aufhebungsvertrag – Rechtsanwalt in Hannover
Mit einem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Die Kanzlei KUSCHNIZKI prüft Ihren Vertrag und sichert Ihre finanziellen Interessen.
Inhalt des Aufhebungsvertrages
Ein Aufhebungsvertrag sollte regeln: Ende des Arbeitsverhältnisses, Freistellung, Abfindungshöhe, Sonderzahlungen, qualifiziertes Arbeitszeugnis und Abgeltung von Überstunden.
Wichtige Hinweise
Ein Aufhebungsvertrag ist nur in Schriftform wirksam (§ 623 BGB). Unterschreiben Sie keine Verträge ohne vorherige anwaltliche Prüfung.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Die Agentur für Arbeit kann bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen. Rechtsanwalt Kuschnizki kennt Wege, diese zu vermeiden.
Kontakt
☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de
