Verkehrsstrafrecht: Trunkenheitsfahrt (Alkohol am Steuer)
Welche Strafe droht beim Überschreiten der Promille Grenzwerte bei Alkohol?
0,0 Promille
Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, sollten beachten, dass für sie ein absolutes Alkoholverbot gilt. Wer dagegen verstößt, hat mit einem Bußgeld in Höhe von 250,00 € sowie einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich auch die Probezeit um zwei Jahre verlängert und zudem ein Aufbauseminar angeordnet wird.
0,3 Promille
Ab diesem Wert spricht man in der Regel von der so genannten relativen Fahruntüchtigkeit. Dieser Wert führt allerdings nicht automatisch dazu, dass jemand fahruntüchtig ist. Es müssen nämlich noch weitere, alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (Fahrfehler) dazukommen, um eine Fahruntüchtigkeit zu bejahen.
Was sind typische alkoholbedingte Ausfallerscheinungen?
- Fahren von Schlangenlinien
- Kurvenschneiden
- Rotlichtverstoß
- Schwankender Gang
- Erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Liegen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vor, wird ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) eingeleitet. Das Gesetz sieht neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis vor und es wird eine Sperrfrist zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis angeordnet. Im Fahreignungsregister in Flensburg werden 3 Punkte eingetragen.
0,5 Promille
Sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen hinzutreten, wird die Tat als eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG geahndet. Gegen den Betroffenen wird in der Regel ein Bußgeldbescheid über 500 € erlassen, ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.
1,1 Promille:
Ab diesem Wert sprich man von absoluter Fahruntüchtigkeit. Auf die oben genannten Ausfallerscheinungen kommt es nicht mehr an. Es wird nämlich bei Erreichen dieses Wertes vermutet, dass der Fahrer fahruntüchtig ist. Die Folge ist, dass die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von mindestens 10 Monaten angeordnet wird. Darüber hinaus werden drei Punkten im Fahreignungsregister eingetragen und eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt.
1,6 Promille
Ab diesem Wert ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Erst wenn die MPU „bestanden“ ist, wird die Fahrerlaubnis wieder erteilt.
Ist nur die vorsätzliche Trunkenheitsfahrt strafbar?
Nein! Das Gesetz stellt in § 316 StGB sowohl eine vorsätzliche als auch eine fahrlässige Begehungsweise unter Strafe.
Von einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt spricht man, wenn der Fahrzeugführer seine Fahruntüchtigkeit kennt oder mit ihr rechnet und diese billigend in Kauf nimmt.
Geht der Fahrzeugführer hingegen irrig davon aus, er sei noch fahrtüchtig, kommt eine Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt in Betracht, welche eine mildere Strafe als bei einer Vorsatztat zur Folge hat.
Zahlt die Haftpflichtversicherung bei einer Trunkenheitsfahrt im Falle eines Unfalls?
Problematisch wird es, wenn es Rahmen einer Trunkenheitsfahrt zu einem durch den Fahrzeugführer verschuldeten Unfall kommt. Es stellt berechtigterweise die Frage, ob die Haftpflichtversicherung für den verursachten Schaden einsteht oder ob der Versicherungsschutz entfällt.
Grundsätzlich verhält es sich so, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden vollumfänglich zahlt, den Fahrer dann in Regress nehmen kann. In den Versicherungsverträgen ist die Leistungsfreiheit des Versicherers auf 2.500 € und bei schwerwiegenden vorsätzlichen Verletzungen auf 5.000 € beschränkt, was dazu führen kann, dass der Versicherer vom Fahrzeugführer nicht mehr als die genannten Beträge verlangen kann.
Zudem wird sich auch die Kaskoversicherung weigern, die Schäden am eigenen Fahrzeug zu zahlen.
Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann mit seiner langjährigen Erfahrung eine optimale Verteidigungsstrategie erarbeiten, so dass sowohl das Strafmaß als auch die Dauer der Fahrerlaubnisentziehung zu Ihren Gunsten beeinflusst werden können.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?
Sofern Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese die Anwaltskosten für eine fahrlässige Begehungsweise und wenn das Verfahren eingestellt wird.
Haben Sie Fragen oder benötigen eine rechtliche Vertretung von einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0511-696681190 oder gerne per E-Mail: info@kanzlei-kuschnizki.de. Wir helfen Ihnen gerne!