Rechtsanwalt Probezeit Hannover - Kanzlei Kuschnizki

Probezeit – Rechtsanwalt in Hannover

Die Probezeit ist eine besondere Phase im Arbeitsverhältnis – für beide Seiten. Die Kanzlei KUSCHNIZKI klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf.

Was ist die Probezeit?

Die Probezeit ermöglicht beiden Parteien, das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Frist (14 Tage) zu kündigen. Maximale Dauer: 6 Monate (§ 622 Abs. 3 BGB). Sie muss ausdrücklich vereinbart werden.

Kündigung in der Probezeit

Möglich mit 14-tägiger Frist, kein allgemeiner Kündigungsschutz. Schwangere genießen jedoch Sonderkündigungsschutz nach dem MuSchG auch in der Probezeit.

Verlängerung der Probezeit

Nur mit schriftlicher Vereinbarung und Einverständnis des Arbeitnehmers möglich – maximal bis 6 Monate.

Urlaubsanspruch

Auch in der Probezeit besteht Urlaubsanspruch: 1/12 des Jahresurlaubs pro Beschäftigungsmonat.

Kontakt

☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de