Zeugenbeistand – Rechtsanwalt in Hannover
Auch Zeugen haben das Recht auf rechtliche Begleitung in einem Strafverfahren. Ein Zeugenbeistand schützt Ihre Rechte als Zeuge, berät Sie vor der Aussage und begleitet Sie zur Vernehmung.
Wann brauche ich einen Zeugenbeistand?
- Bei Vorladungen zur polizeilichen Vernehmung
- Bei staatsanwaltlichen Vernehmungen
- Bei Aussagen vor Gericht
- Wenn Sie selbst als Opfer betroffen sind (Nebenklage)
Ihre Rechte als Zeuge
Zeugen haben das Recht zu schweigen, wenn eine Aussage sie selbst belasten würde. Bei bestimmten Personenkreisen (Familie, Lebenspartner) besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Ihr Zeugenbeistand klärt Sie über Ihre Rechte auf.
Nebenklage / Opfervertretung
Als Verletzter einer Straftat können Sie sich als Nebenkläger dem Verfahren anschließen. Die Kanzlei KUSCHNIZKI vertritt Sie auch in dieser Rolle und setzt Ihre Interessen durch.
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☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de
