Rechtsanwalt Kündigung Probezeit Hannover - Kanzlei Kuschnizki

Kündigung in der Probezeit – Rechtsanwalt in Hannover

In der Probezeit gelten erleichterte Kündigungsmöglichkeiten – aber auch hier gibt es rechtliche Grenzen. Die Kanzlei KUSCHNIZKI schützt Ihre Rechte.

Kündigungsfrist in der Probezeit

Gesetzliche Frist: 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Kein fester Endtermin wie bei Kündigungen nach der Probezeit.

Fristlose Kündigung in der Probezeit

Möglich bei wichtigem Grund. Vorherige Abmahnung ist in der Regel erforderlich. Das Fehlverhalten muss konkret und beweisbar sein.

Abfindungsanspruch

In der Probezeit besteht kein Anspruch auf Abfindung. Sie haben jedoch Anspruch auf Lohn für alle geleisteten Arbeitstage.

Kontakt

☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de