Unterschlagung – Rechtsanwalt in Hannover
Unterschlagung (§ 246 StGB) liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig sich oder einem Dritten zueignet. Die Kanzlei KUSCHNIZKI verteidigt Sie bei Vorwürfen der Unterschlagung – auch in schweren Fällen wie der Veruntreuung.
Was ist Unterschlagung?
Anders als beim Diebstahl hat der Täter bei der Unterschlagung die Sache bereits rechtmäßig in Besitz. Er behält sie dann widerrechtlich ein oder verfügt darüber als wäre er Eigentümer.
Typische Beispiele
- Einbehalten von geliehenen Gegenständen
- Aneignung von Fundsachen ohne Meldung
- Verkauf von geleasten Fahrzeugen durch Leasingnehmer
- Veruntreuung durch Arbeitnehmer
Strafrahmen
- Einfache Unterschlagung: Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe
- Veruntreuung (§ 246 Abs. 2 StGB): Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
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