Kanzlei KUSCHNIZKI – Schmerzensgeld Anwalt Hannover

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall – Holen Sie sich, was Ihnen zusteht

Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden, haben Sie in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieses soll die körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen, die durch den Unfall entstanden sind, in Geld ausgleichen. Die Versicherung des Unfallverursachers ist zur Zahlung verpflichtet – zahlt aber in der Praxis oft zu wenig.

Die Kanzlei KUSCHNIZKI in Hannover setzt Ihren Schmerzensgeldanspruch konsequent durch. Wir kennen die Taktiken der Versicherungen und verhandeln für Sie die höchstmögliche Entschädigung – ohne Kompromisse auf Ihre Kosten.

Schmerzensgeld ist steuerfrei – Sie erhalten den gesamten Betrag ungekürzt.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

(0511) 69 68 11 90

Wann haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ein Schmerzensgeldanspruch setzt voraus, dass Sie als Unfallgeschädigter folgendes nachweisen:

  • Sie haben durch den Unfall körperliche oder seelische Verletzungen erlitten
  • Der Unfall wurde vom Unfallverursacher fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
  • Die Verletzungen sind ärztlich dokumentiert
  • Der Anspruch ist nicht verjährt (Verjährungsfrist: 3 Jahre)

Suchen Sie unmittelbar nach dem Unfall einen Arzt auf und lassen Sie alle Verletzungen attest. Fotografieren Sie Verletzungen sofort – später sichtbare Hämatome oder Wunden als Beweismittel nutzen.

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Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist immer eine Einzelfallentscheidung. Als Orientierung dienen Schmerzensgeldtabellen – diese sind jedoch keine festen Grenzen. Folgende Faktoren beeinflussen die Höhe:

  • Schwere und Art der Verletzungen
  • Dauer der Behandlung und Arbeitsunfähigkeit
  • Bleibende Schäden und Einschränkungen
  • Psychische Folgen und Traumata
  • Alter des Verletzten
  • Mitverschulden des Geschädigten

Die Kanzlei KUSCHNIZKI kämpft dafür, dass Sie nicht mit einem Minimalbetrag abgespeist werden. Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung ohne anwaltliche Beratung!

Unterstützung im Verkehrsrecht

Die Kanzlei KUSCHNIZKI steht Ihnen bei Schmerzensgeldansprüchen als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht in Hannover zur Seite.

Sie erhalten:

  • schnelle Terminvergabe
  • persönliche Betreuung
  • transparente Beratung
  • kompetente Vertretung im Verkehrsrecht

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir sind für Sie erreichbar, auch in dringenden Situationen.

24-Stunden-Notrufnummer:

0152 5615 2269