Verkehrsrecht · Hannover

Kanzlei KUSCHNIZKI – Verkehrsstrafrecht Anwalt Hannover

Verkehrsstrafrecht – wenn aus einem Unfall eine Straftat wird

Das Verkehrsrecht enthält nicht nur zivilrechtliche Regelungen zur Schadensregulierung. Es umfasst auch zahlreiche Straftatbestände – das sogenannte Verkehrsstrafrecht. Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall mit einer Strafverfolgung konfrontiert werden, ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend.

Die Kanzlei KUSCHNIZKI in Hannover verteidigt Sie kompetent in allen Bereichen des Verkehrsstrafrechts. Als erfahrener Strafverteidiger und Anwalt für Verkehrsrecht beantragt die Kanzlei KUSCHNIZKI Akteneinsicht, bewertet die Beweissituation und entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Wichtig: Machen Sie nach einer Strafverfolgung keine Angaben ohne anwaltliche Beratung.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

(0511) 69 68 11 90

Häufige Verkehrsstraftaten

Im Verkehrsstrafrecht begegnet die Kanzlei KUSCHNIZKI regelmäßig folgenden Straftatbeständen:

§ 142 StGB

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Fahrerflucht – Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe

§ 316 StGB

Trunkenheit im Verkehr

Fahren unter Alkohol oder Drogeneinfluss – Freiheitsstrafe bis 5 Jahre

§ 315c StGB

Gefährdung des Straßenverkehrs

Sieben „Todsünden“ – Freiheitsstrafe bis 5 Jahre

§ 229 StGB

Fahrlässige Körperverletzung

Wenn Personen bei einem Unfall verletzt werden

§ 240 StGB

Nötigung

Dichtes Auffahren, Aussperren, aggressives Blenden

§ 303 StGB

Sachbeschädigung

Beschädigung fremder Fahrzeuge oder Gegenstände

Verkehrsstrafrecht in Hannover – Strafverteidigung durch die Kanzlei KUSCHNIZKI

Was sollen Sie tun?

Wenn ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird, gilt folgendes:

  1. 1Machen Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Angaben zum Sachverhalt
  2. 2Kontaktieren Sie sofort die Kanzlei KUSCHNIZKI
  3. 3Bewahren Sie alle Dokumente und Beweise (Fotos, Zeugen, etc.)

Die Kanzlei KUSCHNIZKI beantragt Akteneinsicht, bewertet alle vorhandenen Beweise und entwickelt gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie – von der ersten Polizeibefragung bis zur abschließenden Gerichtsentscheidung.

Unterstützung im Verkehrsrecht

Die Kanzlei KUSCHNIZKI steht Ihnen im Verkehrsstrafrecht als erfahrener Anwalt in Hannover zur Seite.

Sie erhalten:

schnelle Terminvergabe
persönliche Betreuung
transparente Beratung
kompetente Vertretung im Verkehrsrecht

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir sind für Sie erreichbar, auch in dringenden Situationen.

24-Stunden-Notrufnummer:

Rund um die Uhr erreichbar – auch am Wochenende

0152 5615 2269
Kanzlei Hannover (0511) 69 68 11 90

Kanzlei KUSCHNIZKI – Verkehrsstrafrecht Anwalt Hannover

Verkehrsstrafrecht – wenn aus einem Unfall eine Straftat wird

Das Verkehrsrecht enthält nicht nur zivilrechtliche Regelungen zur Schadensregulierung. Es umfasst auch zahlreiche Straftatbestände – das sogenannte Verkehrsstrafrecht. Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall mit einer Strafverfolgung konfrontiert werden, ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend.

Die Kanzlei KUSCHNIZKI in Hannover verteidigt Sie kompetent in allen Bereichen des Verkehrsstrafrechts. Als erfahrener Strafverteidiger und Anwalt für Verkehrsrecht beantragt die Kanzlei KUSCHNIZKI Akteneinsicht, bewertet die Beweissituation und entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Wichtig: Machen Sie nach einer Strafverfolgung keine Angaben ohne anwaltliche Beratung.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

(0511) 69 68 11 90

 

Häufige Verkehrsstraftaten

Im Verkehrsstrafrecht begegnet die Kanzlei KUSCHNIZKI regelmäßig folgenden Straftatbeständen:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB): Fahrerflucht – Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Fahren unter Alkohol oder Drogeneinfluss – Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Sieben „Todsünden“ – Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Wenn Personen bei einem Unfall verletzt werden
  • Nötigung (§ 240 StGB): Dichtes Auffahren, Aussperren, aggressives Blenden
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB): Beschädigung fremder Fahrzeuge oder Gegenstände
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Was sollen Sie tun?

Wenn ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird, gilt folgendes:

  • Machen Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Angaben zum Sachverhalt
  • Kontaktieren Sie sofort die Kanzlei KUSCHNIZKI
  • Bewahren Sie alle Dokumente und Beweise (Fotos, Zeugen, etc.)

Die Kanzlei KUSCHNIZKI beantragt Akteneinsicht, bewertet alle vorhandenen Beweise und entwickelt gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie – von der ersten Polizeibefragung bis zur abschließenden Gerichtsentscheidung.

Unterstützung im Verkehrsrecht

Die Kanzlei KUSCHNIZKI steht Ihnen im Verkehrsstrafrecht als erfahrener Anwalt in Hannover zur Seite.

Sie erhalten:

  • schnelle Terminvergabe
  • persönliche Betreuung
  • transparente Beratung
  • kompetente Vertretung im Verkehrsrecht

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir sind für Sie erreichbar, auch in dringenden Situationen.

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