Kanzlei KUSCHNIZKI – Fahrtenbuch Anwalt Hannover

Fahrtenbuchauflage erhalten – was jetzt?

Eine Fahrtenbuchauflage trifft viele Fahrzeughalter unvorbereitet – besonders dann, wenn ein Bußgeldverfahren zwar eingestellt wurde, die Behörde aber dennoch die Führung eines Fahrtenbuches anordnet. Das erscheint paradox, ist aber rechtlich möglich.

Die Kanzlei KUSCHNIZKI in Hannover berät Sie kompetent: Wir prüfen, ob die Fahrtenbuchauflage rechtmäßig ist, und helfen Ihnen, dagegen vorzugehen. Nicht jede Auflage ist berechtigt – ein Widerspruch lohnt sich oft.

Handeln Sie zügig: Ein Widerspruch gegen die Fahrtenbuchauflage muss innerhalb eines Monats eingelegt werden.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

(0511) 69 68 11 90

Wann wird ein Fahrtenbuch auferlegt?

In Deutschland gilt die Fahrerhaftung: Nicht der Fahrzeughalter, sondern der tatsächliche Fahrer haftet für Verkehrsverstöße. Wenn die Behörde den Fahrer nicht ermitteln kann, kann sie dem Halter die Fahrtenbuchauflage erteilen. Typische Situationen:

  • Das Blitzfoto zeigt den Fahrer nicht eindeutig erkennbar
  • Der Fahrzeughalter macht keine Angaben zum Fahrer
  • Das Fahrzeug wird von mehreren Personen genutzt
  • Der Täter konnte trotz Ermittlungen nicht identifiziert werden

Die Dauer der Auflage beträgt meist 6 bis 24 Monate – je nach Schwere des Verstoßes und ob Wiederholungsfälle vorliegen.

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Was muss ins Fahrtenbuch eingetragen werden?

Gemäß § 31a Abs. 2 StVZO sind folgende Angaben vor und nach jeder Fahrt einzutragen:

  • Vor der Fahrt: Name und Anschrift des Fahrers, amtliches Kennzeichen, Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns
  • Nach der Fahrt: Datum und Uhrzeit des Fahrtendes sowie Unterschrift des Fahrers

Das Fahrtenbuch muss nach Ende der Auflage noch sechs weitere Monate aufbewahrt werden. Bei Verlust oder Nichtaushändigung auf Verlangen droht ein Bußgeld von 100 Euro.

Können Sie gegen die Auflage vorgehen?

Ja – die Fahrtenbuchauflage ist kein unabänderlicher Bescheid. Als Verwaltungsakt kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Die Kanzlei KUSCHNIZKI prüft für Sie:

  • Ob die formalen Voraussetzungen für die Auflage erfüllt sind
  • Ob die Dauer der Auflage angemessen ist
  • Ob Verfahrensfehler vorliegen
  • Ob eine Klage beim Verwaltungsgericht Erfolg verspricht

Mit anwaltlicher Unterstützung haben viele Mandanten die Fahrtenbuchauflage erfolgreich reduziert oder ganz abwenden können.

Unterstützung im Verkehrsrecht

Die Kanzlei KUSCHNIZKI steht Ihnen bei Fahrtenbuchauflagen kompetent zur Seite.

Sie erhalten:

  • schnelle Terminvergabe
  • persönliche Betreuung
  • transparente Beratung
  • kompetente Vertretung im Verkehrsrecht

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir sind für Sie erreichbar, auch in dringenden Situationen.

24-Stunden-Notrufnummer:

0152 5615 2269