Kanzlei KUSCHNIZKI – Fahrverbot Anwalt Hannover

Fahrverbot erhalten – was nun?

Ein Fahrverbot trifft Betroffene oft zur Unzeit – beruflich, familiär und alltäglich entstehen dadurch erhebliche Einschränkungen. Doch ein Fahrverbot ist nicht immer rechtmäßig und kann in vielen Fällen angefochten oder gemildert werden.

Die Kanzlei KUSCHNIZKI in Hannover berät und vertritt Sie kompetent bei drohendem oder bereits verhängtem Fahrverbot. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids und suchen nach Möglichkeiten, das Fahrverbot abzuwenden oder die Dauer zu reduzieren.

Handeln Sie rechtzeitig: Die Einspruchsfrist nach einem Bußgeldbescheid beträgt in der Regel nur zwei Wochen. Warten Sie nicht zu lange – wenden Sie sich sofort an die Kanzlei KUSCHNIZKI.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

(0511) 69 68 11 90

Wann droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot kann aus verschiedenen Gründen verhängt werden:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung: Ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts droht 1 Monat Fahrverbot
  • Alkohol am Steuer: Ab 0,5 Promille Fahrverbot, ab 1,1 Promille Fahrerlaubnisentzug
  • Rotlichtverstöße: Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Drogenkonsum: Fahren unter Einfluss illegaler Drogen
  • Straftaten im Straßenverkehr: Nötigung, Beleidigung, Unfallflucht
  • Wiederholungstäter: Mehrfache Verstöße innerhalb kurzer Zeit

Die Mindestdauer beträgt einen Monat, die Höchstdauer sechs Monate. Ein genereller Führerscheinentzug ist davon zu unterscheiden und hat wesentlich weitreichendere Konsequenzen.

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Fahrverbot vs. Fahrerlaubnisentzug

Es ist wichtig, zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden:

Beim Fahrverbot geben Sie den Führerschein für die festgelegte Dauer ab. Danach erhalten Sie ihn automatisch zurück und dürfen wieder fahren – ohne weitere Prüfungen oder Auflagen.

Beim Fahrerlaubnisentzug wird die Fahrerlaubnis dauerhaft oder für eine bestimmte Sperrfrist entzogen. Nach Ablauf der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. In vielen Fällen ist zudem eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich, um die Fahreignung nachzuweisen.

Der Fahrerlaubnisentzug ist daher deutlich einschneidender und sollte mit Nachdruck angefochten werden.

Können Sie ein Fahrverbot vermeiden?

Ja, in vielen Fällen ist es möglich, ein drohenddes Fahrverbot abzuwenden oder zumindest zu mildern. Die Kanzlei KUSCHNIZKI prüft für Sie:

  • Formale Fehler im Bußgeldbescheid
  • Mängel bei der Geschwindigkeitsmessung oder Blitzanlage
  • Verjährung des Vorwurfs
  • Möglichkeit einer erhöhten Geldbuße statt Fahrverbot
  • Berufliche Unzumutbarkeit als Argument gegen das Fahrverbot

Nicht selten werden Bußgeldbescheide fehlerhaft ausgestellt – eine anwaltliche Prüfung lohnt sich daher immer.

Unterstützung im Verkehrsrecht

Die Kanzlei KUSCHNIZKI steht Ihnen in Hannover bei Fahrverbot und Führerscheinentzug als kompetenter Anwalt zur Seite.

Sie erhalten:

  • schnelle Terminvergabe
  • persönliche Betreuung
  • transparente Beratung
  • kompetente Vertretung im Verkehrsrecht

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir sind für Sie erreichbar, auch in dringenden Situationen.

24-Stunden-Notrufnummer:

0152 5615 2269