Arbeitsrecht · Hannover

Kündigung durch den Arbeitnehmer – Rechtsanwalt in Hannover

Auch als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Die Kanzlei KUSCHNIZKI berät Sie zu Ihren Möglichkeiten und Pflichten.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

(0511) 69 68 11 90

Was ist zu beachten?

  • Kündigung muss schriftlich erfolgen
  • Klares Ende des Arbeitsverhältnisses angeben
  • Keine Kündigung per E-Mail oder mündlich möglich
Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer – Beratung in Hannover

Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. In der Probezeit nur 2 Wochen.

Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Bei erheblichen Lohnrückständen, Missachtung des Arbeitsschutzes oder unberechtigter Suspendierung können Sie fristlos kündigen.

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Rund um die Uhr erreichbar – auch am Wochenende

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Kanzlei Hannover (0511) 69 68 11 90

Rechtsanwalt Kündigung durch Arbeitnehmer Hannover - Kanzlei Kuschnizki

Kündigung durch den Arbeitnehmer – Rechtsanwalt in Hannover

Auch als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Die Kanzlei KUSCHNIZKI berät Sie zu Ihren Möglichkeiten und Pflichten.

Was ist zu beachten?

  • Kündigung muss schriftlich erfolgen
  • Klares Ende des Arbeitsverhältnisses angeben
  • Keine Kündigung per E-Mail oder mündlich möglich

Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. In der Probezeit nur 2 Wochen.

Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Bei erheblichen Lohnrückständen, Missachtung des Arbeitsschutzes oder unberechtigter Suspendierung können Sie fristlos kündigen.

Kontakt

☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de