Rechtsanwalt Kündigung durch Arbeitnehmer Hannover - Kanzlei Kuschnizki

Kündigung durch den Arbeitnehmer – Rechtsanwalt in Hannover

Auch als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Die Kanzlei KUSCHNIZKI berät Sie zu Ihren Möglichkeiten und Pflichten.

Was ist zu beachten?

  • Kündigung muss schriftlich erfolgen
  • Klares Ende des Arbeitsverhältnisses angeben
  • Keine Kündigung per E-Mail oder mündlich möglich

Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. In der Probezeit nur 2 Wochen.

Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Bei erheblichen Lohnrückständen, Missachtung des Arbeitsschutzes oder unberechtigter Suspendierung können Sie fristlos kündigen.

Kontakt

☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de