Rechtsanwalt Mutterschutz Hannover - Kanzlei Kuschnizki

Mutterschutz – Rechtsanwalt in Hannover

Mit dem ersten Tag der Schwangerschaft beginnt der Mutterschutz – bis 4 Monate nach der Geburt. Die Kanzlei KUSCHNIZKI schützt Ihre Rechte als werdende Mutter.

Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

Für alle Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis – unabhängig von der Betriebsgröße. Auch Auszubildende, Heimarbeiterinnen und Fremdgeschäftsführerinnen sind geschützt.

Kündigung während des Mutterschutzes

Grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Mutterschutzfristen

Beschäftigungsverbot: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung (bei Früh-/Mehrlingsgeburt: 12 Wochen).

Gehalt während des Mutterschutzes

Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (max. 13 €/Tag) + Zuschuss des Arbeitgebers bis zum bisherigen Nettolohn.

Kontakt

☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de