Mutterschutz – Rechtsanwalt in Hannover
Mit dem ersten Tag der Schwangerschaft beginnt der Mutterschutz – bis 4 Monate nach der Geburt. Die Kanzlei KUSCHNIZKI schützt Ihre Rechte als werdende Mutter.
Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?
Für alle Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis – unabhängig von der Betriebsgröße. Auch Auszubildende, Heimarbeiterinnen und Fremdgeschäftsführerinnen sind geschützt.
Kündigung während des Mutterschutzes
Grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Mutterschutzfristen
Beschäftigungsverbot: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung (bei Früh-/Mehrlingsgeburt: 12 Wochen).
Gehalt während des Mutterschutzes
Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (max. 13 €/Tag) + Zuschuss des Arbeitgebers bis zum bisherigen Nettolohn.
Kontakt
☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de
