Jugendstrafrecht – Rechtsanwalt in Hannover
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche (14–17 Jahre) und Heranwachsende (18–20 Jahre). Es unterscheidet sich erheblich vom Erwachsenenstrafrecht und verfolgt vorrangig erzieherische Ziele. Die Kanzlei KUSCHNIZKI verteidigt Jugendliche und Heranwachsende kompetent.
Grundsätze des Jugendstrafrechts
Im Jugendgerichtsgesetz (JGG) stehen Erziehung und Resozialisierung im Vordergrund. Strafen sollen angemessen und erzieherisch wirksam sein.
Mögliche Sanktionen
- Erziehungsmaßregeln: Weisungen, Betreuungshilfe
- Zuchtmittel: Verwarnungen, Auflagen, Jugendarrest
- Jugendstrafe: 6 Monate bis 5 Jahre (oder bis 10 Jahre bei schweren Vergehen)
Heranwachsende (18–20 Jahre)
Bei Heranwachsenden kann das Gericht entscheiden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Hier kommt es auf die Reife und die Art der Tat an.
Warum einen Anwalt?
Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann im Jugendstrafrecht entscheidend sein. Die Kanzlei KUSCHNIZKI setzt sich dafür ein, schwere Konsequenzen für die Zukunft Ihres Kindes zu verhindern.
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