Kanzlei KUSCHNIZKI – Rotlichtverstoß Anwalt Hannover

Rotlichtverstoß – Was droht Ihnen und wie können Sie sich wehren?

Eine rote Ampel überfahren – und jetzt liegt der Bußgeldbescheid im Briefkasten. Was auf den ersten Blick wie eine Kleinigkeit erscheint, kann je nach Situation erhebliche Konsequenzen haben: Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot – oder in der Probezeit sogar den Führerscheinentzug.

Die Kanzlei KUSCHNIZKI in Hannover prüft Ihren Bußgeldbescheid auf Fehler und legt bei Aussicht auf Erfolg Einspruch ein. Nicht jede Messung ist rechtssicher – lassen Sie Ihren Fall von uns bewerten.

Handeln Sie rechtzeitig: Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zugang des Bußgeldbescheids.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

(0511) 69 68 11 90

Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß

Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Arten des Rotlichtverstoßes:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Ampel war unter einer Sekunde rot – 90 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Ampel war über eine Sekunde rot – 200 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg
  • Mit Gefährdung oder Unfall: Zusätzlich 1 Monat Fahrverbot möglich

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt: Jeder Rotlichtverstoß ist ein A-Verstoß und zieht eine Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich – unabhängig vom Schweregrad.

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Kann ein Einspruch lohnen?

Ja – Bußgeldbescheide wegen Rotlichtverstössen sind fehleranfällig. Die Kanzlei KUSCHNIZKI prüft insbesondere:

  • Technische Fehler bei der Blitzanlage oder Messung
  • Fehler bei der Zuordnung des Fahrers
  • Formale Mängel im Bußgeldbescheid selbst
  • Ob tatsächlich ein qualifizierter oder nur ein einfacher Verstoß vorliegt
  • Sondersituationen (z.B. Einsatzfahrzeuge mit Martinshorn, Dauerrot durch Defekt)

In vielen Fällen kann das Bußgeld reduziert oder der Bescheid komplett aufgehoben werden. Eine anwaltliche Prüfung ist immer empfehlenswert.

Unterstützung im Verkehrsrecht

Die Kanzlei KUSCHNIZKI steht Ihnen beim Rotlichtverstoß als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht in Hannover zur Seite.

Sie erhalten:

  • schnelle Terminvergabe
  • persönliche Betreuung
  • transparente Beratung
  • kompetente Vertretung im Verkehrsrecht

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir sind für Sie erreichbar, auch in dringenden Situationen.

24-Stunden-Notrufnummer:

0152 5615 2269