Untersuchungshaft – Rechtsanwalt in Hannover
Untersuchungshaft (U-Haft) ist eine freiheitsentziehende Maßnahme vor einer rechtskräftigen Verurteilung. Die Kanzlei KUSCHNIZKI kämpft sofort und energisch für Ihre Freilassung.
Voraussetzungen der Untersuchungshaft
U-Haft ist nur zulässig, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Dringender Tatverdacht
- Ein Haftgrund (Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr)
- Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
Unsere sofortigen Maßnahmen
- Sofortiger Besuch in der Untersuchungshaftanstalt
- Akteneinsicht beantragen
- Haftbeschwerde einlegen
- Antrag auf Haftprüfung stellen
- Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls beantragen
Maximale Dauer der U-Haft
Grundsätzlich darf U-Haft 6 Monate nicht überschreiten. Verlängerungen sind nur aus wichtigen Gründen möglich.
Notfall-Kontakt
☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de
