Untersuchungshaft Rechtsanwalt Hannover

Untersuchungshaft – Rechtsanwalt in Hannover

Untersuchungshaft (U-Haft) ist eine freiheitsentziehende Maßnahme vor einer rechtskräftigen Verurteilung. Die Kanzlei KUSCHNIZKI kämpft sofort und energisch für Ihre Freilassung.

Voraussetzungen der Untersuchungshaft

U-Haft ist nur zulässig, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Dringender Tatverdacht
  • Ein Haftgrund (Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr)
  • Verhältnismäßigkeit der Maßnahme

Unsere sofortigen Maßnahmen

  • Sofortiger Besuch in der Untersuchungshaftanstalt
  • Akteneinsicht beantragen
  • Haftbeschwerde einlegen
  • Antrag auf Haftprüfung stellen
  • Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls beantragen

Maximale Dauer der U-Haft

Grundsätzlich darf U-Haft 6 Monate nicht überschreiten. Verlängerungen sind nur aus wichtigen Gründen möglich.

Notfall-Kontakt

☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de