Rechtsanwalt personenbedingte Kündigung Hannover - Kanzlei Kuschnizki

Personenbedingte Kündigung – Rechtsanwalt in Hannover

Bei einer personenbedingten Kündigung liegen die Gründe in der Person des Arbeitnehmers – ohne sein Verschulden. Die Kanzlei KUSCHNIZKI prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist eine personenbedingte Kündigung?

Sie liegt vor, wenn persönliche Eigenschaften oder Lebensumstände (z.B. Entzug einer Fahrerlaubnis, Haftstrafe, dauerhafte Leistungsschwäche) eine weitere Beschäftigung unmöglich machen.

Voraussetzungen

  • Persönliche Eigenschaft verhindert vertragsgemäße Arbeit
  • Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
  • Keine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz möglich
  • Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers

Abmahnung erforderlich?

Grundsätzlich nicht. Ausnahme: Wenn neben dem personenbedingten Grund auch ein schuldhaftes Fehlverhalten vorliegt.

Was können Sie tun?

Innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Bei personenbedingter Kündigung droht in der Regel keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Kontakt

☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de