Kündigungsschutzklage – Rechtsanwalt in Hannover
Die Kündigungsschutzklage ist der wichtigste Schritt, wenn Sie eine Kündigung nicht hinnehmen wollen. Die Kanzlei KUSCHNIZKI vertritt Sie kompetent vor dem Arbeitsgericht.
Wichtige Fristen und Voraussetzungen
Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Das KSchG muss anwendbar sein (Betrieb >10 MA, Beschäftigung >6 Monate).
Ablauf der Klage
- Klage beim Arbeitsgericht einreichen
- Gütetermin (ca. 2 Wochen nach Klage)
- Kammertermin (falls kein Vergleich)
- Urteil oder Berufung
Warum klagen?
Neben der Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung ist die Klage oft der beste Weg, eine angemessene Abfindung zu erzielen.
Kosten
Streitwert: 3 Bruttomonatsgehälter. In der 1. Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst.
Kontakt
☎ (0511) 69681190 | Notfall: 0152 5615 2269 | info@kanzlei-kuschnizki.de
