Diebstahl ist eines der häufigsten Vermögensdelikte im deutschen Strafrecht. Ob Ladendiebstahl, Taschendiebstahl oder Einbruchdiebstahl – die strafrechtlichen Konsequenzen können erheblich sein und reichen von einer Geldstrafe bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.
Der Tatbestand des Diebstahls ist in § 242 StGB geregelt: Wer eine fremde, bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird bestraft. Entscheidend für die Verteidigung ist dabei die genaue Prüfung aller Tatbestandsmerkmale – insbesondere Wegnahme, Zueignungsabsicht und Rechtswidrigkeit.
Als Anwalt für Strafrecht in Hannover prüft die Kanzlei KUSCHNIZKI jeden Fall sorgfältig und entwickelt eine auf Ihre Situation zugeschnittene Verteidigungsstrategie.

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