Kanzlei KUSCHNIZKI – Betrug Anwalt Hannover

Betrugsvorwurf – was jetzt zu tun ist

Betrug ist eine der häufigsten Straftaten im deutschen Strafrecht und betrifft sowohl alltägliche Situationen als auch komplexe Wirtschaftskriminalität. Wer mit dem Vorwurf des Betrugs konfrontiert wird, steht vor einer ernsthaften strafrechtlichen Bedrohung – mit potenziell weitreichenden Folgen für Beruf, Ansehen und Freiheit.

Der Betrug ist in § 263 StGB geregelt und setzt voraus, dass jemand durch Täuschung einen Irrtum erregt, der zu einem Vermögensschaden beim Opfer führt. Die Strafe reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren – in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.

Als Anwalt für Strafrecht in Hannover prüft die Kanzlei KUSCHNIZKI jeden Sachverhalt sorgfältig und entwickelt eine wirksame Verteidigungsstrategie – von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens.

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Was ist Betrug nach § 263 StGB?

Betrug im Sinne des § 263 StGB liegt vor, wenn jemand durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung bzw. Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält und dadurch eine Vermögensverfügung des Opfers herbeiführt, die zu einem Schaden führt.

Entscheidend ist die Täuschungshandlung: Sie muss kausal für den Irrtum und den daraus resultierenden Vermögensschaden sein. Fehlt einer dieser Bestandteile, liegt kein vollendeter Betrug vor – was für die Verteidigung von entscheidender Bedeutung sein kann.

Der Strafrahmen beträgt bei einfachem Betrug bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

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Welche Arten von Betrug gibt es?

Das Strafgesetzbuch kennt neben dem klassischen Betrug nach § 263 StGB mehrere Sondertatbestände:

Der Computerbetrug (§ 263a StGB) erfasst die Manipulation von Datenverarbeitungsvorgängen, um einen Vermögensvorteil zu erlangen. Er schließt die Lücke, die der klassische Betrug – der eine menschliche Täuschung voraussetzt – bei automatisierten Systemen lässt.

Der Subventionsbetrug (§ 264 StGB) betrifft das Erschleichen staatlicher Fördermittel durch falsche Angaben. Der Strafrahmen erhöht sich in besonders schweren Fällen erheblich.

Der Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) schützt Anleger vor irreführenden Werbemitteilungen und falschen Angaben im Zusammenhang mit Wertpapieren und Kapitalanlagen.

Der Kreditbetrug (§ 265b StGB) stellt unter Strafe, gegenüber einem Kreditgeber unrichtige oder unvollständige Angaben über wirtschaftliche Verhältnisse zu machen, die für eine Kreditentscheidung relevant sind.

Wann liegt ein besonders schwerer Fall vor?

Bei einem besonders schweren Betrug erhöht sich der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Besonders schwere Fälle liegen insbesondere vor, wenn:

  • der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt
  • ein Vermögensverlust großen Ausmaßes verursacht wird (ab ca. 50.000 Euro)
  • eine große Zahl von Personen geschädigt wird
  • der Täter seine Stellung als Amtsträger ausnutzt
  • ein Versicherungsbetrug vorliegt

In diesen Fällen ist eine spezialisierte Strafverteidigung besonders wichtig – frühzeitig und konsequent.

Wie läuft ein Betrugsverfahren ab?

Sobald das Opfer eine Anzeige erstattet, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Besteht ein Tatverdacht, werden Polizei oder Staatsanwaltschaft aktiv und ermitteln Sachverhalt und mögliche Täter.

Erhalten Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder einen Anhörungsbogen, sollten Sie sofort anwaltlichen Rat einholen und von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Unbedachte Aussagen können das Verfahren nachteilig beeinflussen.

Die Kanzlei KUSCHNIZKI begleitet Sie durch das gesamte Verfahren – mit dem klaren Ziel, eine Einstellung des Verfahrens oder ein möglichst günstiges Ergebnis für Sie zu erreichen.

Unterstützung im Strafrecht

Wenn gegen Sie wegen Betrugs ermittelt wird oder Sie eine Vorladung erhalten haben, zögern Sie nicht und nehmen Sie sofort Kontakt auf. Die Kanzlei KUSCHNIZKI steht Ihnen in Hannover als erfahrener Strafverteidiger zur Seite.

Sie erhalten:

  • schnelle Terminvergabe
  • persönliche Betreuung
  • transparente Beratung
  • kompetente Vertretung im Strafrecht

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir sind für Sie erreichbar, auch in dringenden Situationen.

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