Betriebsräte - Arbeitsrecht in Hannover und Umgebung
Mitbestimmungsrecht und Unterstützung für die Mitarbeiter: ein Betriebsrat hat viele Vorteile!
Auch sind nachweislich die Arbeitsbedingungen mit einem Betriebsrat im Unternehmen besser und erfolgversprechender. Wie ein Betriebsrat gebildet werden kann und worauf Sie achten müssen, erklärt Ihnen die Anwaltskanzlei Kuschnizki aus Hannover.
Wann kann ein Betriebsrat gewählt werden?
§1 des Betriebsverfassungsgesetzes beschreibt, dass die Wahl eines Betriebsrates zu den demokratischen Rechten der Angestellten zählt. Es benötigt in der Regel fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb, von denen mindestens drei wählbar sein müssen, damit ein Betriebsrat gewählt werden kann. Sind somit mindestens fünf Angestellte volljährig und drei von Ihnen bereits ein halbes Jahr beschäftigt, so steht der Wahl des Betriebsrates nichts im Weg.
Aufgaben eines Betriebsrates
Ein Betriebsrat wird gegründet, damit die Interessen und Wünsche der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vertreten werden können. Oftmals ist es schwierig die Bedürfnisse einzelner Arbeitnehmer beim Arbeitgeber umzusetzen. Umso einfacher wird es, wenn sich ein gewähltes Gremium für die Arbeitnehmer im Ganzen stark macht.
Im Betriebsverfassungsgesetz sind vier Aufgabenbereiche eines Betriebsrates erfasst. Zu den Überwachungsaufgaben zählt die Kontrolle über das Einhalten aller geltenden Vorschriften. Dazu gehören beispielsweise Gesetze und Verordnungen, aber auch getroffene Betriebsvereinbarungen.
Unter Schutz spricht man von der Unterstützung besonders schutzbedürftiger Arbeitnehmer, wie zum Beispiel ältere, schwerbehinderte oder ausländische Kollegen, sodass Arbeitsschutz und Unfallverhütungen ausnahmslos gegeben sind.
Das Aufnehmen und Umsetzen von Wünschen und Vorschlägen fällt unter den Arbeitsbereich der Gestaltung. Hierbei werden die Bedürfnisse der Arbeitnehmer aufgenommen und im nächsten Schritt mithilfe des Betriebsrates an den Arbeitgeber weitergeleitet, damit diese umgesetzt werden.
Die Förderung stellt die letzte Aufgabe des Betriebsrates dar und beinhaltet sowohl die Gleichstellung von Männern und Frauen, als auch die Förderung von fairen Arbeitsverhältnissen und die Sicherung von Arbeitsplätzen.
Somit dient der Betriebsrat einerseits als Kontrollorgan, damit alle Regelungen eingehalten werden. Andererseits ist durch den Betriebsrat ein Schutzschild gegeben, wodurch alle Arbeitnehmer im Betrieb gut integriert werden und sich geschützt und verstanden fühlen.
Rechte des Betriebsrates
Damit der Betriebsrat in dieser Form funktionieren kann, besitzt er neben den regulären Arbeitsrechten noch zusätzliche Rechte und steht unter besonderem Schutz.
Zu den erweiterten Rechten gehört unter anderem das Recht auf Anhörung, sodass die Perspektive des Betriebsrates hinzugezogen wird und Bedenken angemeldet werden können. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich mit dem Betriebsrat zu beraten, sodass die Interessen der Arbeitnehmer bei neugetroffenen Entscheidungen berücksichtigt werden. Das Recht auf Zustimmung ermöglicht es den Arbeitnehmern enormen Einfluss zu nehmen, indem der Betriebsrat neuen Bedingungen zustimmt oder diese ablehnt. Das Initiativrecht gilt als die sogenannte echte Mitbestimmung und hilft insbesondere bei sozialen Angelegenheiten.
Ersichtlich wird vor allem, dass mit der Wahl eines Betriebsrates der Einfluss der Arbeitnehmer im Betrieb steigt und willkürliche Ideen seitens des Arbeitgebers nicht ohne weiteres durchgesetzt werden können.
Wenn der Arbeitgeber gegen die Wahl eines Betriebsrates ist
Sind alle Voraussetzungen für die Gründung eines Betriebsrats gegeben, so steht diesem nichts mehr im Weg. Häufig kommt es jedoch vor, dass Arbeitsgebern versuchen, die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern. Nach § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes macht er sich damit strafbar und darf die Gründung nicht verbieten.
Ist dies in Ihrem Betrieb der Fall, so kontaktieren Sie uns unverzüglich und wir kümmern uns umgehend um Ihren Fall.
Wahl des Betriebsrates
Umso wichtiger ist es die Wahl des Betriebsrates vorerst diskret zu halten und ausschließlich mit vertrauensvollen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen darüber zu sprechen und dies einzuleiten.
Nicht selten kommt es vor, dass der Arbeitgeber frühzeitig von den Plänen erfährt und versucht mit allen Mitteln dagegen anzukämpfen. Oftmals werden Kündigungsgründe gesucht, damit der ein Betriebsrat nicht gewählt werden kann. Bemerken Sie vergleichbar unfaire Behandlung in Ihrem Betrieb? Wenden Sie sich schnellstmöglich an jemanden, der Ihren speziellen Fall versteht und Sie gewissenhaft vertreten kann – die Rechtsanwaltskanzlei Kuschnizki steht Ihnen zur Seite.
Ein Betriebsrat ist somit von großem Vorteil für den Betrieb und seine Arbeitnehmer.
Treten Komplikationen auf oder Sie haben Fragen rund um Betriebsräte, so melden Sie sich bei uns.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hannover, haben wir bereits viele Mandanten konsequent, erfolgreich und mit vollem Einsatz vertreten.