Scheidungskostenrechner

Fordern Sie jetzt gleich kostenlos und unverbindlich einen Kosten­voranschlag an. Mit unseren kostenlosen Scheidungskostenrechner, können Sie ganz einfach die Kosten für Ihre Scheidung berechnen.

Scheidungskosten­rechner

Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder

Anzahl der Rentenversicherungen beider Ehegatten

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Ihr Ergebnis

Gegenstandswert Ehesache ?
Gemeinsames Einkommen:
Abzug Kinder (250 € pro Kind)
wird verdreifacht
3x
Hinweis: Der gesetzliche Mindestwert für eine Scheidung beträgt:
3.000,00 €
Gegenstandswert Versorgungsausgleich * ?
je Rentenversicherung
10% vom Gegenstandswert Ehesache:
x
jedoch mindestens 1.000 €
Gegenstandswert gesamt
Anwaltskosten
Gerichtskosten **
Scheidungs­kosten ***

* Bei einer Ehe unter drei Jahren wird davon ausgegangen, dass die Ehegatten nicht die Durchführung des Versorgungsausgleichs wünschen; bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Notarvertrag wird der gesetzliche Mindestwert von 1.000 € in Ansatz gebracht; ebenso gilt dieser gesetzliche Mindestwert von 1.000 € bei einer Ehe über drei Jahren, wenn der Versorgungsausgleich durch notarielle Urkunde ausgeschlossen ist.

** Die Gerichtskosten sind von beiden Ehegatten hälftig zu tragen. Der Antragsteller muss diese Gerichtskosten zunächst verauslagen und erhält am Ende des Verfahrens die anteiligen Gerichtskosten erstattet.

*** Ausgegeben werden die Rechtsanwaltsgebühren für einen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten für beide Eheleute. Für den Fall, dass beide Eheleute jeweils einen Anwalt beauftragen, fallen die Anwaltskosten zwei Mal an. Für die Durchführung des Scheidungsverfahrens ist grundsätzlich bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch einen Ehegatten erforderlich.

Der Scheidungskosten­rechner Scheidungskostenrechner.orgals Plugin für Ihre Homepage – Kostenfrei online Scheidungskosten berechnen.

Was kostet eine Scheidung?

Überzeugen Sie sich selbst und fordern Sie unseren Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung an.

Zur Info: Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Nettoeinkommen beider Eheleute und nach der Anzahl der Kinder, für die mindestens ein Ehegatte Unterhalt leisten muss. Wichtig: Je höher das Einkommen, desto höher die Kosten. Es reicht völlig aus, wenn Sie uns Ihr Einkommen ungefähr mitteilen. Gehaltsnachweise brauchen wir für den Kostenvoranschlag nicht.

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Scheidung - Kanzlei Kuschnizki

Eine einvernehmliche Scheidung kostet Sie im günstigsten Fall ca. 1.000 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten. Es kann aber auch deutlich teurer werden. Wie teuer Ihre Scheidung wird, können Sie selbst maßgeblich mit beeinflussen, und zwar dadurch, ob Sie sich einvernehmlich oder streitig scheiden lassen. Im Scheidungsverfahren fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Diese Kosten werden durch gesetzlich festgelegte Vergütungstabellen anhand des sogenannten Verfahrenswertes berechnet. In unserem Kostenvoranschlag erhalten Sie eine genaue Aufstellung dieser Kosten.

Je höher der Verfahrenswert ist und je mehr Anwälte Sie beschäftigen, desto mehr bezahlen Sie. Scheidungsanwalt24 empfiehlt Ihnen daher eine einvernehmliche Online-Scheidung. Auf je mehr Abmachungen Sie sich im Vorfeld mit Ihrem Partner einigen, desto geringer bleibt der Verfahrenswert und daher die Scheidungskosten. Scheidungsanwalt24 berechnet Ihnen ausschließlich die gesetzlich festgelegten Gebühren ohne versteckte Neben- und Zusatzkosten.

Fordern Sie von uns einen Gratis-Kostenvoranschlag an. Wir beraten Sie selbstverständlich über die Möglichkeiten, staatliche Zuschüsse und Hilfen in Anspruch zu nehmen, z.B. einen Beratungsgutschein oder einen Prozesskostenzuschuss.