Nach einem Verkehrsunfall stehen viele Beteiligte unter erheblichem Druck. Aus Angst vor den Folgen, aus Unsicherheit oder in der Hoffnung, der Vorfall bleibe unbemerkt, verlassen manche den Unfallort zu früh. Genau dieses Verhalten kann jedoch schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen haben.
Der Vorwurf der Fahrerflucht beziehungsweise des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB sollte nicht unterschätzt werden. Neben einem Strafverfahren drohen auch eine Geldstrafe, Probleme mit der Kfz-Versicherung sowie Maßnahmen gegen die Fahrerlaubnis. In schwerwiegenden Fällen ist sogar der Entzug der Fahrerlaubnis möglich.
Ob eine Strafbarkeit tatsächlich vorliegt, hängt jedoch immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist deshalb besonders wichtig, um die Situation richtig einzuordnen und die passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln.



